Hinweise nach ElektroG zu Altgeräten und Hinweise zur Altölentsorgung

Hinweise zur Altölentsorgung

Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle. Rückgabeort ist unser Versandlager:

markenbaumarkt24 GmbH
Dortmunder Str. 15
57234 Wilnsdorf

Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben. Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den Versand per Post wählen. Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende Behältnisse zu verwenden.

Hinweise nach ElektroG

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

4. Information über die Abwicklung der Rückgabe von Altgeräten

Nach dem Kauf eines Neugeräts übernehmen wir für Sie die kostenlose Rücknahme Ihres Altgeräts, das hinsichtlich Art und Funktion dem bestellten Neugerät entsprechen sollte (zum Beispiel Rückgabe eines Rollladenmotors nach Kauf eines neuen Motors). Ferner übernehmen wir für Sie kostenlos die fachgerechte Behandlung, Verwertung und Entsorgung des Altgeräts entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Hierzu beachten Sie bitte nachfolgende Informationen

  1. Sie haben die Möglichkeit Ihr Altgerät an unserer Rücknahmestelle abzugebe. Die Adresse lautet:
    markenbaumarkt24 GmbH Dortmunder Str. 15 57234 Wilnsdorf
  2. Alternativ können Sie das Gerät per Post oder Spedition an die genannte Adresse versenden. 
  3. Kontaktieren Sie im Vorfeld bitte unseren Kundenservice und halten Sie Ihre Rechnungsnummer bereit.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Altgerät  korrekt verpackt ist. Sollten Sie keine passende Verpackung zur Hand haben, empfehlen wir Ihnen, zunächst die Lieferung Ihres Neugeräts abzuwarten und das Verpackungsmaterial anschließend für den Versand des Altgeräts zu verwenden.

Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass wir für Schäden, die aus einer nicht sachgemäßen Verpackung oder dem Versand entstehen nicht haften.

5. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

6. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Trennen Sie Batterien und Akkus, die nicht komplett von dem Elektroaltgerät umschlossen sind, vor deren Abgabe.

7. Weitere Informationen

Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. 

8. Hinweis zur Abfallvermeidung:

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/